Vorgehen bei Unterrichtsausfällen seitens der Schule:

In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Unterricht kurzfristig entfallen muss, wenn viele Lehrkräfte erkrankt sind und nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Falls dies kurzfristig der Fall sein sollte, erhält Ihr Kind stets – mindestens einen Tag vorher - einen schriftlichen Hinweis (Zettel) mit Informationen darüber. Ältere Schüler können auch einen Hinweis in ihrem Hausaufgabenheft notieren.
Wenn Sie Ihr Kind beim Ausfall einer 1. - oder Randstunde am Folgetag nicht zu Hause beaufsichtigen können, übernimmt dies die Betreuung oder die Lehrkraft der Parallelklasse. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall kurz telefonisch (Sekretariat) oder begleiten Sie ihr Kind morgens zur Schule.

Grundsätzlich machen wir auch davon Gebrauch, die Kinder auf andere Klassen aufzuteilen, um so kurzfristige Ausfälle möglichst zu vermeiden und die Aufsichtspflicht nach Stundenplan zu gewährleisten. Falls eine Lehrkraft längerfristig erkrankt, wird in der Regel der Unterricht von einem Vertretungslehrer übernommen.  Hierzu erhalten Sie, falls dies notwendig werden sollte, zeitnahe Informationen von der Schulleitung.

Wichtig: Falls der Nachmittagsunterricht von Kooperationspartnern, z. B. der Musikschule, aufgrund von Krankheit kurzfristig und taggleich entfallen muss, schicken wir die Schüler ohne gesonderte Meldung nach Hause bzw. in die Betreuung.