Schulordnung der Gutenberg-Grundschule

 

Präambel
Meine Schule ist ein Ort der Begegnung, an dem viele Schüler, Lehrer, Betreuer, unser Hausmeister und unsere Sekretärin miteinander leben, arbeiten und lernen. Damit sich alle wohlfühlen, gerne zur Schule kommen und den Tag sicher verbringen, müssen wir uns alle an bestimmte Regeln halten.


Ich bin fair und nehme Rücksicht
- Jeder Mensch ist anders und jeder darf anders sein. Ich gebe jedem die Chance beim Spielen mitzumachen. Ich spreche höflich mit anderen und entschuldige mich wenn nötig.
- Wenn ich mir etwas ausleihen möchte, frage ich und gebe es 
unbeschädigt wieder zurück.
- Streit löse ich mit „Köpfchen“ und Reden und nicht mit den Fäusten.

- Wenn jemand die Stopp-Hand zeigt, höre ich auf. Sofort!
- Wenn ich etwas angestellt habe, mache ich den Fehler wieder gut.

 

Ich helfe unser Schulhaus sauber zu halten
- Ich werfe Abfälle in die vorgesehenen Mülleimer.
- Wir halten Toiletten sauber. Die Toiletten sind kein Spielplatz.
- Ich gehe sorgsam mit dem Gebäude, den Grünanlagen, Spielgeräten, 
Möbeln, Arbeitsmitteln und Schulbüchern um.
- Ich hänge meine Jacke, Mütze usw. vor dem Klassenzimmer an die 
Garderobenhaken und trage im Schulhaus Hausschuhe.

 

Vor und nach dem Unterricht / In und nach den Pausen

- Die Frühaufsicht beginnt um 7.35 Uhr.
- Ich fahre erst mit dem Fahrrad zur Schule, wenn ich die Fahrradprüfung (4. Klasse) bestanden habe.

- Ich komme pünktlich zum Unterricht und warte am verabredeten Platz, bis mich mein Lehrer abholt.

- Im Schulhaus gehe ich rechts ohne zu schubsen.

- Die großen Pausen verbringe ich draußen. Ist das Wetter zu schlecht, darf ich in die Pausenhalle. (Das entscheidet die Pausenaufsicht.)

- Ich darf auf die Wiese zum Spielen, wenn das Schild es erlaubt.

- Ich darf spielen, rennen und toben – aber ich achte darauf, dass ich dabei niemanden gefährde oder verletze.

- Aus Sicherheitsgründen spiele ich z. B. nicht auf dem Pausenhof Fußball, fahre dort Fahrrad oder werfe mit Schneebällen, Steinen oder sonstigen Dingen.
- Ich darf das Schulgelände während der Unterrichts- und Betreuungszeit nicht verlassen.

- Den Schulgarten darf ich nur betreten, wenn mich ein Lehrer oder Betreuer begleitet!

- Die Klettergeräte sind für alle da.

- Wenn es ein Problem gibt, das ich nicht selbst lösen kann, hole ich die Pausenaufsicht.

- Elektronisches Spielzeug lasse ich zu Hause. Mein Handy ist auf dem Schulgelände abgeschaltet.
- Nachmittags darf ich nur auf dem Schulhof spielen, wenn ich in der 
Betreuung angemeldet bin.

 

In der Klasse und während des Unterrichts

- Es gilt die Klassenordnung.

- Ich denke daran: „Was du nicht willst, dass man dir tu‘, das füg‘ auch

keinem anderen zu.“


Stand: Schulkonferenz v. 18.07.13

Liebe Eltern,

 

hiermit wenden wir uns mit einem wichtigen Thema an Sie:

 

 

 

Smartwatches in der Grundschule

 

 

 

Wie wir feststellen konnten, besitzen die Kinder immer häufiger eine Smartwatch.

 

An Schulen bringen diese interaktiven Uhren vormittags und nachmittags in der Betreuung allerdings erhebliche Probleme mit sich:

 

  1. Kinder werden im Unterricht/bei der Hausaufgabenbetreuung gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten empfangen oder verschicken können.
  2. Interaktive Uhren haben oft eine Foto- oder Videofunktion sowie eine Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto- oder Filmaufnahmen von Lehrkräften und Mitschüler/-innen und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
  3. Kinder lenken sich durch Drücken und Tippen auf der Uhr ab.
  4. Im Sportunterricht muss die Uhr abgenommen werden. Kinder können diese oft nicht selbstständig an- und ausziehen.
  5. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine Abhörfunktion verfügen, den Schüler/-innen sofort abzunehmen. Weitere Informationen erhalten sie unter www.bundesnetzagentur.de.

 

Laut unserer Schulordnung ist das Verwenden von Smartphones, Handys und Smartwatches auf dem Schulgelände unzulässig. Das gilt auch für diese Art von Uhren. Auch wenn nicht alle Smartwatches über derartige Funktionen verfügen bzw. es für einzelne Smartwatches einen „Schulmodus“ gibt, ist das Tragen dieser Uhren am Handgelenk auf dem gesamten Schulgelände verboten. Es ist für die Lehr- und Betreuungskräfte nicht leistbar, täglich alle Smartwatches auf Funktion und Einstellung zu überprüfen.

 

Wir erlauben ein Mitführen, wenn die Kinder das Gerät beim Betreten des Schulgeländes vom Handgelenk abnehmen und im deaktivierten Zustand in den Ranzen packen. Getragen und angeschaltet wird die Uhr dann erst wieder außerhalb des Schulgeländes.

 

Wir raten von dieser Möglichkeit jedoch ausdrücklich ab, weil im Falle eines Verlustes die Uhr nicht ersetzt wird und auch kein Versicherungsschutz besteht.

 

Zum Schluss verweisen wir noch auf eine informative Internetseite vom Kindermedienland BW:

 

https://www.kindermedienland-bw.de/de/startseite/beratung/schwerpunkte/smartwatches-fuer-kinder-kinderuhr-fussfessel-oder-sicherheitsrisiko

 

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

gez. K. Lang und Kollegium