Benachrichtigung der Schule im Krankheitsfall
Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit, um unnötigen Aufwand zu vermeiden und die Sicherheit Ihres Kindes gewährleisten zu können.


- Ist ein Kind am Schulbesuch verhindert, so informieren Sie die Schule bitte bis 7.30 Uhr telefonisch unter 0731/1618370. 


Wir geben die Krankmeldung an die Betreuung weiter.

Bitte sprechen Sie, falls notwendig, unbedingt auf den Anrufbeantworter.

- Falls ein Kind unentschuldigt fehlt, fragen wir telefonisch bei Ihnen nach. Falls wir Sie nicht sofort persönlich erreichen können, rufen Sie die Schule oder Betreuung bitte zurück und sprechen ggf. auf den Anrufbeantworter. 


- Ausnahme: Die Betreuung meldet sich bei Eltern, für deren Kinder keine feste Zeit vereinbart ist (Kannkind) nicht telefonisch, falls diese unentschuldigt fehlen. Falls Sie dies wünschen, müssen Sie feste Zeiten (Musskind) mit den Betreuungskräften vereinbaren. (s. Homepage -> Betreuung)

- Sie brauchen uns nach mündlicher Entschuldigung keinen weiteren schriftlichen Beleg nachzureichen.
- Sie können uns auch mitteilen, dass Ihr Kind z. B. die nächsten 3 Tage krank sein wird; in diesem Fall brauchen Sie nur am ersten Tag anzurufen.
- Nur bei sehr hohen Fehlzeiten behalten wir uns vor ärztliche Bescheinigungen zu verlangen.
- Wenn Ihr Kind nur nicht am Sportunterricht oder dem Schwimmunterricht (nachmittags) teilnehmen kann, schreiben Sie der Klassenlehrkraft oder dem Fachlehrer bitte einen Hinweis.
- Kinder, die ihre Sportsachen vergessen, müssen als Beobachter teilnehmen. Das gilt auch für Kinder, die zwar in der Schule sind, aber aufgrund einer leichten Erkältung, Verletzung, etc. nicht am Sport- /oder Schwimmunterricht teilnehmen können.
- Wichtig: Das Entschuldigen bei Krankheit muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen; die Kinder selbst können sich nicht krankmelden oder nach eigener Entscheidung vom Unterricht fernbleiben. Auch wenn Hausaufgaben aufgrund von Krankheit nicht erledigt werden konnten, schreiben die Erziehungsberechtigten den Lehrkräften einen kurzen Hinweis.
- Wenn Ihr Kind während der Schulzeit erkrankt und sich das Abholen durch Sie empfiehlt, meldet sich der jeweilige Lehrer/die Lehrerin telefonisch bei Ihnen.

- Bitte schreiben Sie uns oder der Klassenleitung zur Krankmeldung keine E-Mail, weil wir diese morgens nicht zuverlässig lesen können.
- Wenn Ihr Kind von einem Arzt behandelt wurde, benötigen wir keine gesonderte Bescheinigung. Es reicht aus, wenn Sie das Fehlen Ihres Kindes vorab telefonisch entschuldigen. Die evtl. anfallenden Kosten für ärztliche Bescheinigungen werden deshalb auch nicht von der Schule übernommen.

  

 

Schwimmunterricht: 

 

 

-> Für die Eltern der 3. + 4. Klasse:

Kinder, die bereits den gesamten Schultag über anwesend waren und deren gesundheitlicher Zustand sich nicht gravierend verändert hat, nehmen als Beobachter am Schwimmunterricht teil (z.B. Schnupfen, Impfungen,...) 

Falls Ihr Kind eine besondere Krankheit hat, medizinisch behandelt wird, Allergien hat oder an besonderen Therapien teilnimmt, teilen Sie dies bitte unbedingt der Klassenlehrkraft mit.

Bei ernsten Krankheiten, besonders auch Kinderkrankheiten, muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Denken Sie bitte auch daran, dass Ihr krankes Kind Mitschüler und Lehrer anstecken könnte.

 

Kopfläuse
Kopfläuse kommen gelegentlich vor und sind kein Zeichen für mangelnde Hygiene. Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, muss es den Schulbesuch unterbrechen und zunächst behandelt werden. Nach Behandlung dürfen Sie Ihr Kind wieder zur Schule schicken. Bitte melden Sie das Auftreten von Kopfläusen unbedingt der Klassenleitung, da wir verpflichtet sind, die anderen Eltern prophylaktisch zu informieren.


Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Die Schulleitung