Allgemeiner Überblick zum Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen:
Seit 2025 besteht das "Neue Aufnahmeverfahren in Klasse 4 Baden-Württemberg" (NAVi 4 BW). Weitere Informationen finden Sie in der oben genannten
Broschüre.
1.) Bis zu den Herbstferien findet eine allgemeine Informationsveranstaltung an der Grundschule zu den weiterführenden Schulen statt. Diese findet gemeinsam bei uns gemeinsam mit den
Grundschulen Ulmer Norden und Osten statt. Sie erhalten eine schriftliche Einladung.
2.) Bis ca. Mitte Januar finden Informations- und Beratungsgespräche zwischen Eltern und den Klassenleitungen statt. Dieses Gespräch wird dokumentiert und von den Eltern gegengezeichnet.
Sie erhalten von der Klassenleitung eine gesonderte Einladung. Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg wird erst nach diesem Gespräch beschlossen.
3.) Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg ergibt sich aus den Ergebnissen der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie der pädagogischen Gesamtwürdigung der
Klassenkonferenz. Diese gibt Auskunft über die Eignung Ihres Kindes für das
- an der Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (Niveau G), oder
- an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (Niveau M), oder
- an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (Niveau E). Diese Niveau-Stufe ist bei einem Gymnasium verbindlich vorzulegen. Entweder durch die päd. Gesamtwürdigung, Kompass 4 oder dem Potenzialtest (s. 5.)
Kompass 4 findet zu einem vorgegeben Zeitpunkt statt. Die Information dazu erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres.
Bei der pädagogischen Gesamtwürdigung dienen nicht nur die rechnerischen Notenschnitte als Grundlage, sondern vielmehr das Gesamtbild des Schülers/ der Schülerin.
4.) Anfang Februar erhalten die Viertklässler die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg zusammen mit der Halbjahresinformation.
5.) Entspricht die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg nicht Ihrem Wunsch für die Anmeldung an einem Gymnasium (Niveau E), kann Ihr Kind an einem
Gymnasium einen landesweit einheitlichen Potenzialtest ablegen. Hierzu werden Sie auf einem gesonderten Formularblatt informiert.
5.) Die Eltern besuchen die Infoveranstaltung einer/einiger weiterführenden Schule/n (Februar/März) / (Ihr Kind darf hier gerne mit dabei sein und sich die Schule anschauen.)
6.) Die Eltern melden Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an. (ohne die Teilnahme Ihres Kindes)
Sie können und müssen Ihr Kind nur an einer beliebigen weiterführenden Schule anmelden und direkt dort zwei alternative Schulwünsche angeben, sollte die Aufnahme Ihres
Kindes, z. B. aufgrund von Überbelegung, nicht möglich sein. Die Alternativwünsche werden nicht im Sinne einer Rangfolge behandelt. Nach welchen genauen Kriterien bei einer Überbelegung
verfahren wird, kann nur die gewählte weiterführende Schule beantworten.
Sie sollten jedoch bis zu der Schulanmeldung überlegen, welche alternative Schule ggf. auch in Betracht kommen könnte. Diese Information soll Sie nicht
verunsichern; nur in einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der 1. Schulwunsch nicht berücksichtigt werden kann.
Wichtig ist ferner:
Um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden ist es wichtig Ihrem Kind zu erläutern, dass nicht mit der Anmeldung, sondern erst mit der Aufnahmebestätigung eine sichere Zusage über einen Schulplatz vorliegt.
Die Anmeldung an den Regelschulen erfolgt grundsätzlich nur an bestimmten Tagen gegen Ende März oder Anfang April. Das genaue Datum teilen wir Ihnen frühzeitig mit. Ihr Kind muss bei der
Anmeldung nicht mit dabei sein. Die Anmeldung an Privatschulen (z. B. St. Hildegard Ulm) erfolgt zu einem früheren Zeitpunkt, über den Sie die jeweilige Schule am Informationstag
informiert.
An den weiterführenden Schulen müssen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes allgemein vorlegen:
- Formular für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (Blatt 3 des Formularsatzes, gibt es mit der Halbjahresinformation)
- eine Geburtsurkunde, einen Pass oder anderen Identitätsnachweis Ihres Kindes
- evtl. Ihren Ausweis
- das Impfbuch Ihres Kindes oder sonstigen Nachweises zur Masern-Impfung
- Für die Anmeldung am Gymnasium: Nachweis über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen (Niveau E) für den Besuch eines Gymnasiums
(- evtl. Kopie der Halbjahresinformation)*
* Einige öffentliche und privaten Schulen (z. B. St. Hildegard) verlangen manchmal auch zusätzlich noch Zeugniskopien. Bitte fragen Sie unbedingt
vor Anmeldung an der Schule nach, ob Zeugniskopien benötigt werden.
Falls eine Kopie benötigt wird, erstellen Sie sich bitte zu Hause nach Erhalt der Halbjahresinformation einfach eine Kopie, denn dies erspart Ihnen und uns, später fehlende Unterlagen
zusätzlich anfertigen zu müssen.
Wichtig:
- Wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel an einer Schule mit einem zusätzlichen Kunst-, Musik-, Sprach- oder Sportprofil anmelden wollen kann es sein, dass die weiterführende
Schule einen Aufnahmetest durchführt oder besondere Unterlagen verlangt (z. B. ein Kunstportfolio).Bitte informieren Sie sich an der entsprechenden Schule frühzeitig an den
Informationsabenden darüber, damit genügend Zeit zur Vorbereitung bleibt.
- Falls während der Grundschulzeit bei Ihrem Kind ein besonderer Förderbedarf (z. B. Lese- Rechtschreibschwäche, inklusive Beschulung, Dyskalkulie, andere Schwierigkeiten oder besondere
Probleme) für Ihr Kind festgestellt oder beantragt wurde, sollten Sie dies unbedingt zusätzlich an der weiterführenden Schule angeben, damit diese Sie von Anfang an richtig beraten und
unterstützen kann.
(Tipp: Bitte beziehen Sie bei Ihren Überlegungen zur Schulwahl im Vorfeld auch die vorhandenen Busverbindungen in Jungingen ganz grundsätzlich mit ein.)
Die Rückmeldung über den weiteren Bildungsweg ist nicht verbindlich, d. h. Sie können Ihr Kind an jeder weiterführenden Schule anmelden. Das bedeutet, dass Sie als Eltern - wie bisher
- entscheiden, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll. Einzige Ausnahme: Voraussetzung für das Lernen auf E-Niveau auf einem
Gymnasium.
Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen
Wenn Sie für Ihr Kind eine grundlegende Auswahl getroffen haben, z.
B. das Naturwissenschaftliche Profil, empfiehlt es sich an der entsprechenden Schule die Informationsveranstaltung zu besuchen und auch der Besuch einer alternativen
Schule. An den einzelnen Schulen finden im Februar/März entsprechende Informationsveranstaltungen statt. Die Termine von Infoveranstaltungen der meisten Ulmer Schulen
teilen wir Ihnen frühzeitig Mitte Januar schriftlich mit. (Die Termine der schulischen Informationsveranstaltungen werden auch in Tageszeitungen oder oft auch auf der Homepage der jeweiligen
Schule veröffentlicht.)
An diesen Terminen (einiger von Ihnen ausgewählten Schulen) sollten Sie unbedingt teilnehmen, denn es gibt viele Einzelheiten zu berücksichtigen, die schulisch sehr individuell
sind. Ihr Kind kann gleichzeitig an diesem Tag die entsprechende Schule besichtigen. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Werkrealschulen
Wenn Sie Ihr Kind an einer Werkrealschule anmelden wollen, können Sie in unserer Schulnähe nur noch die Sägefeldschule in Wiblingen wählen.
Jedes Kind kann auch auf einer Realschule oder Gemeinschaftsschule den Werkrealschulabschluss erwerben kann.
Realschulen
An jeder Realschule kann der Werkrealschulabschluss oder Realschulabschluss erworben werden.
Die Realschulen unterrichten in den 5. + 6. Klassen auf dem M-(mittleren) Niveau.
Dies ist das normale Realschulniveau. Nach der 6. Klasse werden die Kinder entsprechend der Leistungen unterrichtet.
Die erstmalige Zuordnung zu den Niveaustufen am Ende der Orientierungsstufe erfolgt auf der Grundlage eines Zeugnisses. Wer am Ende der Klasse 6 die Versetzungsanforderungen auf Niveau M erfüllt, wird für die Klasse 7 dem Niveau M zugewiesen, wer die Versetzungsanforderungen nach § 7 nicht erfüllt, dem Niveau G.
-> das G-Niveau führt zum Hauptschulabschluss in Klasse 9
-> das M-Niveau führt zum Realschulabschluss in Klasse 10
Ab der 6. Klasse ist Französisch möglich. Während der gesamten Zeit ist der Wechsel vom G- zum M-Niveau (und umgekehrt) möglich. Auch kann mit dem Hauptschulabschluss unter bestimmten Bedingungen
trotzdem noch das M-Niveau erworben werden; die 9. Klasse wird dazu auf M-Niveau wiederholt und in der 10. Klasse kann dann der Realschulabschluss nachgeholt werden.
Gemeinschaftsschulen
Gemeinschaftsschulen sind im Kern für Kinder aller Leistungsstufen interessant, denn alle Abschlüsse sind möglich und jedes Kind
soll den persönlich besten Schulabschluss erreichen. Grundlage ist der Realschulbildungsplan, erweitert um Gymnasial- und Werkrealschulstandards. Die Kinder bleiben über die
gesamte Schulzeit in einer Klasse. Die Gemeinschaftsschule hat ein verbindliches Ganztagesangebot.
Alle Schüler lernen zwar zusammen, aber auch auf unterschiedlichen Niveaustufen in jedem Fach. Maßgeblich dafür sind zunächst die Interessen und Leistungen der Schüler in den einzelnen
Fächern.
Die Entscheidung, zu welchem Abschluss der Besuch der Gemeinschaftsschule führen soll, wird erst in Klasse 8 festgelegt.
-> G-Niveau -> Hauptschulabschluss
-> M-Niveau -> Realschulabschluss
-> E-Niveau -> führt zur allg. Hochschulreife (in Ulm nach Klasse 10 Wechsel auf ein allg. oder berufliches Gymnasium)
Spanisch als 3. Fremdsprache wird nicht angeboten. Die Gemeinschaftsschulen besitzen ein verpflichtendes Ganztagesangebot an 3 bzw. 4 Tagen in der Woche.
Wenn Sie sich für diese Schulform allgemein interessieren, sollten Sie unbedingt auch an einem Informationsabend einer Gemeinschaftsschule teilnehmen, um nähere Einzelheiten zu dieser
Schulform erfahren zu können.
Gemeinschaftsschulen in Ulm
1.) Ulm / Albrecht-Berblinger-GMS Ulm, (Weststadt), www.berblinger.schule.ulm.de
2.) Ulm / Spitalhof-Gemeinschaftsschule, (Stadtmitte), www.shs.schule.ulm.de
3.) Ulm / Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule Ulm www.uve.schule.ulm.de
4.) Ulm / Adalbert-Stifter-GMS, (Eselsberg), www.ass.schule.ulm.de
Links und Infos zu WRS, RS, GMS:
Gymnasien in Ulm
Alle Gymnasien in Ulm haben ein naturwissenschaftliches und ein sprachliches Profil. Darüber hinaus gibt es noch besondere
zusätzliche Profile. Die erste Fremdsprache ist Englisch. Als zweite Fremdsprache kann Französisch oder Latein gewählt werden. Spanisch gibt es nur an manchen Gymnasien und kann nur als 3.
Fremdsprache gewählt werden. Die zweite Fremdsprache ist Pflicht ab Klasse 6.
Besonderheiten:
Anna-Essinger (Sportprofil, mit Aufnahmeprüfung, Ganztagesangebot/nicht Pflicht)
Humboldt, Musikprofil, teilw. mit Aufnahmeprüfung, www.hgu.schule.ulm.de/
Kepler, Kunstprofil
Zum Besuch eines bilingualen Gymnasiums (Schubart und Scholl Gymnasien) müssen in Mathematik und Deutsch jeweils die Noten 2 erreicht werden.
Alle Gymnasien unterrichten nach dem G9. (Abschluss in der 13. Klasse)
Informationen zu den Ulmer Schulen und Gymnasien erhalten Sie bequem über die folgende Übersicht:
Berufliche Gymnasien
Es gibt in Ulm 5 berufliche Gymnasien, die unterschiedliche Fachrichtungen (z. B. Technik) anbieten.
Die Realschüler können unter bestimmten Voraussetzungen nach der 10. Klasse auf ein allgemeines oder berufliches Gymnasium wechseln, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. (G9) An den
beruflichen Gymnasien kann auch die Fachhochschulreife erworben werden und zusätzlich sind noch weitere berufsvorbereitende Bildungswege sind möglich.
Berufliches Gymnasium der dreijährigen Aufbauform
Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform umfasst drei Schuljahre und endet mit der allgemeinen Hochschulreife.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst sechs verschiedene Richtungen, die teilweise verschiedene Schwerpunkte beinhalten:
Interessant ist auch, dass ab der 8. Klasse aus der Realschule auf ein berufliches Gymnasium gewechselt werden kann. Dies bieten in Ulm zwei berufliche Gymnasien
an.
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die in den Schwerpunkten Wirtschaft (6WG), Technik (6TG) sowie Ernährung, Soziales und Gesundheit (6ESG) angeboten wird. Sie baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Diese Form des Beruflichen Gymnasiums beginnt mit der Klasse 8. Mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 wird der mittlere Bildungsabschluss erworben.
Auf der Seite des Kultusministeriums BW finden Sie zahlreiche weitere Publikationen.
Link zu den Beruflichen Gymnasien:
https://biba.alb-donau-kreis.de/schulnavi/mittlerer-Bildungsabschluss/berufliche-gymnasien
Schulen mit Ganztagesangeboten:
- für alle Gemeinschaftsschulen verpflichtend
- Werkrealschulen: Sägefeld-GWRS (Wiblingen)
- Realschulen: Anna-Essinger-Realschule (Kuhberg), Elly-Heuss-Realschule (Weststadt)
- Gymnasien: Anna-Essinger-Gymnasium (Kuhberg)
Haftungsausschluss:
Wir bemühen uns stets um Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten und stark verkürzten Darstellungen. Für Fehler übernehmen wir jedoch keine
Haftung.
Stand: 2025
