An dieser Stelle finden Sie einige Informationen, die besonders zur Beratung von Viertklasseltern gedacht sind.


Allgemeiner Überblick zum Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen:
(Sie erhalten die auf das Schuljahr bezogenen jeweils aktuellen Daten automatisch von uns zu Beginn der 4. Klasse)

1.) Bis zu den Herbstferien findet eine allgemeine Informationsveranstaltung an der Grundschule zu den weiterführenden Schulen statt.
2.) Bis ca. Mitte Februar finden Informations- und Beratungsgespräche zwischen Eltern und den Klassenleitungen statt. Dieses Gespräch wird (wie uns vorgeschrieben) dokumentiert und von den Eltern gegengezeichnet. Sie erhalten von der Klassenleitung eine gesonderte Einladung. Die Grundschulempfehlung wird erst nach diesem Gespräch beschlossen.
3.) Die Klassenkonferenz, d. h. alle Lehrer aus der Klasse, beschließen nach interner Beratung und Abstimmung die Grundschulempfehlung. Als Grundlage dienen nicht nur die rechnerischen Notenschnitte, sondern das Gesamtbild, das der Schüler / die Schülerin zeigt. Dennoch dient der Schnitt aus den Fächern Mathematik+Deutsch als grundlegende und wichtige Entscheidungsgröße. Dies alles ist uns vorgegeben und einheitlich für alle Grundschulen geregelt.
4.) ca. Ende Februar erhalten die Viertklässler die Grundschulempfehlung zusammen mit der Halbjahresinformation.
5.) bis 4 Tage danach: Die Eltern teilen der Schule mit, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. (siehe unten)
6.) Die Eltern besuchen die Infoveranstaltung einer/einiger weiterführenden Schule/n (Februar/März) / (Ihr Kind darf hier gerne mit dabei sein und sich die Schule anschauen.)
7.) Die Eltern melden Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an. (ohne die Teilnahme Ihres Kindes) 

Sie können und müssen Ihr Kind nur an einer beliebigen weiterführenden Schule anmelden und direkt dort zwei alternative Schulwünsche angeben, sollte die Aufnahme Ihres Kindes, z. B. aufgrund von Überbelegung, nicht möglich sein. Die Alternativwünsche werden nicht im Sinne einer Rangfolge behandelt. Nach welchen genauen Kriterien bei einer Überbelegung verfahren wird, kann nur die gewählte weiterführende Schule beantworten.
(Allgemein werden - erst bei Überbelegung - regionale Aspekte (Wohnort) und ein evtl. gewählter Fächerbezug geprüft.)

Sie sollten jedoch bis zu der Schulanmeldung überlegen, welche alternative Schule ggf. auch in Betracht kommen könnte. Diese Information soll Sie nicht verunsichern; in einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der 1. Schulwunsch nicht berücksichtigt werden kann.

 

Wichtig ist ferner:

Um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden ist es wichtig Ihrem Kind zu erläutern, dass nicht mit der Anmeldung, sondern erst mit der Aufnahmebestätigung eine sichere Zusage über einen Schulplatz vorliegt. 


Die Anmeldung an den Regelschulen erfolgt grundsätzlich nur an 2 bestimmten Tagen gegen Ende März oder Anfang April. Das genaue Datum teilen wir Ihnen frühzeitig mit. Ihr Kind muss bei der Anmeldung nicht mit dabei sein. Die Anmeldung an Privatschulen (z. B. St. Hildegard Ulm) erfolgt zu einem früheren Zeitpunkt, über den Sie die jeweilige Schule am Informationstag informiert.

An den weiterführenden Schulen müssen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes allgemein:
-  die Grundschulempfehlung
- eine Geburtsurkunde, einen Pass oder anderen Identitätsnachweis Ihres Kindes 
- Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch (gibt es mit der Halbjahresinformation)
- die Bestätigung der Grundschule über das Beratungsgespräch (gibt es mit der Halbjahresinformation)
- evtl. Ihren Ausweis
- das Impfbuch Ihres Kindes oder sonstigen Nachweises zur Masern-Impfung
(- evtl. Kopie der Halbjahresinformation)*
vorlegen.  

* Einige öffentliche und privaten Schulen (z. B. St. Hildegard) verlangen manchmal auch zusätzlich noch Zeugniskopien. Bitte fragen Sie unbedingt vor Anmeldung an der Schule nach, ob Zeugniskopien benötigt werden.
Falls eine Kopie benötigt wird, erstellen Sie sich bitte zu Hause nach Erhalt Halbjahresinformation einfach eine Kopie, denn dies erspart Ihnen und uns, später fehlende Unterlagen zusätzlich anfertigen zu müssen.
Bitte kopieren Sie deshalb (nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse) vorsorglich zu Hause:

- das Halbjahreszeugnis der 3. Klasse, das Abschlusszeugnis der 3. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse.



Wichtig:
- Wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel an einer Schule mit einem zusätzlichen Kunst-, Musik-, Sprach- oder Sportprofil anmelden wollen kann es sein, dass die weiterführende Schule einen Aufnahmetest durchführt oder besondere Unterlagen verlangt (z. B. ein Kunstportfolio); meistens bereits im Monat März. Bitte informieren Sie sich an der entsprechenden Schule frühzeitig an den Informationsabenden darüber, damit genügend Zeit zur Vorbereitung bleibt.
- Falls während der Grundschulzeit bei Ihrem Kind besonderer Förderbedarf (z. B. Lese- Rechtschreibschwäche, inklusive Beschulung, Dyskalkulie, andere Schwierigkeiten oder besondere Probleme) für Ihr Kind festgestellt oder beantragt wurden, sollten Sie dies unbedingt zusätzlich an der weiterführenden Schule angeben, damit diese Sie von Anfang an richtig beraten und unterstützen kann. 

(Tipp: Bitte beziehen Sie bei Ihren Überlegungen zur Schulwahl im Vorfeld auch die vorhandenen Busverbindungen in Jungingen ganz grundsätzlich mit ein.)

Die Grundschulempfehlung ist nicht verbindlich, d. h. Sie können Ihr Kind an jeder weiterführenden Schule - unabhängig von der Grundschulempfehlung - anmelden. Das bedeutet, dass Sie als Eltern - wie bisher - entscheiden, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll. 

Besonderes Beratungsverfahren:
Das Besondere Beratungsverfahren ist dazu gedacht, Sie als Eltern (falls Sie es wünschen) zusätzlich zu beraten.
Das heißt, wenn Sie nach den Beratungsgesprächen mit der Klassenlehrkraft noch unsicher über die richtige Wahl der Schulform sind (WRS,RS,GYM,GMS), können Sie als Eltern über die Schule 
einen Beratungslehrer (kostenlos) beantragen, der das Kind testet und eine zusätzliche Stellungnahme abgibt. Sie können dies mit den Formularen bei uns beantragen, die Ihr Kind zusammen mit der Halbjahresinformation erhält. Falls Ihr Kind teilnimmt, kann es noch später an einer weiterführenden Schule angemeldet werden. 

Die Klassenkonferenz erstellt die Grundschulempfehlung mit großer Sorgfalt und berücksichtigt - wie vorgeschrieben - nicht nur die erzielten Noten, sondern bezieht auch weitere Beobachtungen (z. B. zum gesamten Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) in die Empfehlung mit ein. Dennoch wird von uns - wie allen Grundschulen einheitlich vorgeschrieben - insbesondere auch der Notendurchschnitt aus den Fächern Mathematik und Deutsch als wesentliche Entscheidungsgrundlage betrachtet. Wir sind an formelle Vorgaben gebunden, die wir in der Klassenkonferenz (d. h. mit allen Lehrern aus der Klasse) gemeinsam und für jedes Kind beraten und auf dieser Grundlage einen gemeinsamen Beschluss fassen.
Der Beschluss der Klassenkonferenz erfolgt erst nach dem Beratungsgespräch mit der Klassenlehrkraft.

Ein formeller Widerspruch gegen den Beschluss der Klassenkonferenz ist nicht möglich.
Wenn Sie als Eltern eine Änderung der Grundschulempfehlung wünschen, muss Ihr Kind zwingend am Besonderen Beratungsverfahren teilnehmen. Nur wenn das Ergebnis des Besonderen Beratungsverfahrens eindeutig von unserer Empfehlung abweicht, wird die Klassenkonferenz erneut über die Art der Empfehlung beraten und abstimmen. Das heißt, dass mit der Durchführung des Besonderen Beratungsverfahrens nicht automatisch eine Änderung der Grundschulempfehlung einhergeht.


Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen
Wenn Sie für Ihr Kind eine grundlegende Auswahl getroffen haben, z. B. das Naturwissenschaftliche Profil, empfiehlt es sich an der entsprechenden Schule die Informationsveranstaltung zu besuchen und auch der Besuch einer alternativen Schule. An den einzelnen Schulen finden im Februar/März entsprechende Informationsveranstaltungen statt. Die Termine von Infoveranstaltungen der meisten Ulmer Schulen teilen wir Ihnen frühzeitig Mitte Januar schriftlich mit. (Die Termine der schulischen Informationsveranstaltungen werden auch in Tageszeitungen oder oft auch auf der Homepage der jeweiligen Schule veröffentlicht.)

An diesen Terminen (einiger von Ihnen ausgewählten Schulen) sollten Sie unbedingt teilnehmen, denn es gibt viele Einzelheiten zu berücksichtigen, die schulisch sehr individuell sind. Ihr Kind kann gleichzeitig an diesem Tag die entsprechende Schule besichtigen. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.

 


Werkrealschulen
Wenn Sie Ihr Kind an einer Werkrealschule anmelden wollen, können Sie in unserer Schulnähe nur noch die Sägefeldschule in Wiblingen wählen. Relativ neu ist die Alternative, dass jedes Kind auch auf einer Realschule oder Gemeinschaftsschule den Werkrealschulabschluss erwerben kann.


Realschulen
An jeder Realschule kann der Werkrealschulabschluss oder Realschulabschluss erworben werden. Das ist mit "neue" Realschule gemeint.
Die "neuen" Realschulen unterrichten in den 5. + 6. Klassen auf dem M-(mittleren) Niveau. Dies ist das normale Realschulniveau. Nach der 6. Klasse werden die Kinder entsprechend der Leistungen unterrichtet.

 

Die erstmalige Zuordnung zu den Niveaustufen am Ende der Orientierungsstufe erfolgt auf der Grundlage eines Zeugnisses. Wer am Ende der Klasse 6 die Versetzungsanforderungen auf Niveau M erfüllt, wird für die Klasse 7 dem Niveau M zugewiesen, wer die Versetzungsanforderungen nach § 7 nicht erfüllt, dem Niveau G. Die in der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung bisher vorgesehene Erweiterung des Entscheidungsspielraums der Klassenkonferenz bleibt auch im Schuljahr 2022/2023 erhalten. Diese kann unter Berücksichtigung der Leistungen in den Klassen 5 und 6 über die Niveauzuordnung entscheiden, auch wenn die Versetzungsanforderungen nicht erfüllt sind


-> das G-Niveau führt zum Hauptschulabschluss in Klasse 9
-> das M-Niveau führt zum Realschulabschluss in Klasse 10

Ab der 6. Klasse ist Französisch möglich. Während der gesamten Zeit ist der Wechsel vom G- zum M-Niveau (und umgekehrt) möglich. Auch kann mit dem Hauptschulabschluss unter bestimmten Bedingungen trotzdem noch das M-Niveau erworben werden; die 9. Klasse wird dazu auf M-Niveau wiederholt und in der 10. Klasse kann dann der Realschulabschluss nachgeholt werden.


Gemeinschaftsschulen

Gemeinschaftsschulen sind eine relativ neue Schulform, die eine interessante Alternative zum G9 darstellen. Sie sind jedoch im Kern für Kinder aller Leistungsstufen interessant, denn alle Abschlüsse sind möglich und jedes Kind soll den persönlich besten Schulabschluss erreichen. Grundlage ist der Realschulbildungsplan, erweitert um Gymnasial- und Werkrealschulstandards. Die Kinder bleiben über die gesamte Schulzeit in einer Klasse. Die Gemeinschaftsschule hat ein verbindliches Ganztagesangebot.

Alle Schüler lernen zwar zusammen, aber auch auf unterschiedlichen Niveaustufen in jedem Fach. Maßgeblich dafür sind zunächst die Interessen und Leistungen der Schüler in den einzelnen Fächern.

Die Entscheidung, zu welchem Abschluss der Besuch der Gemeinschaftsschule führen soll, wird erst in Klasse 8 festgelegt.
-> G-Niveau -> Hauptschulabschluss
-> M-Niveau -> Realschulabschluss
-> E-Niveau -> führt zur allg. Hochschulreife (in Ulm nach Klasse 10 Wechsel auf ein allg. oder berufliches Gymnasium)

Spanisch als 3. Fremdsprache wird nicht angeboten. Die Gemeinschaftsschulen besitzen ein verpflichtendes Ganztagesangebot an 3 bzw. 4 Tagen in der Woche.

Wenn Sie sich für diese Schulform allgemein interessieren, sollten Sie unbedingt auch an einem Informationsabend einer Gemeinschaftsschule teilnehmen, um nähere Einzelheiten zu dieser Schulform erfahren zu können.

 

Gemeinschaftsschulen in Ulm

1.) Ulm / Albrecht-Berblinger-GMS Ulm, (Weststadt), 
www.berblinger.schule.ulm.de

2.) Ulm / Spitalhof-Gemeinschaftsschule, (Stadtmitte), www.shs.schule.ulm.de

3.) Ulm / Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule Ulm  www.uve.schule.ulm.de

4.) Ulm / Adalbert-Stifter-GMS, (Eselsberg), www.ass.schule.ulm.de

Es gibt in den o. g. Gemeinschaftsschulen keine eigenständige Sekundarstufe 2. Die Schüler können jedoch nach der 10. Klasse an ein berufliches oder allgemeines Gymnasium wechseln, wenn sie die Voraussetzungen (über erzielte Noten) erfüllen.

Links und Infos zu WRS, RS, GMS:

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Präsentation zur Gemeinschaftsschule
informationsveranstaltung_der_gs_end.pdf
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Vergleich zwischen der neuen Realschule und der Gemeinschaftsschule
anlage_3___vergleich_gms_neue_rs_und_ein
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Broschüre: Von der Grundschule in die weiterführende Schule
2022_Von der Grundschule in die weiterfu
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Auf der Seite des Kultusministeriums BW finden Sie zahlreiche weitere Publikationen.


Berufliche Gymnasien
Es gibt in Ulm 5 berufliche Gymnasien, die unterschiedliche Fachrichtungen (z. B. Technik) anbieten. 
Die Realschüler können unter bestimmten Voraussetzungen nach der 10. Klasse auf ein allgemeines oder berufliches Gymnasium wechseln, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. (G9) An den beruflichen Gymnasien kann auch die Fachhochschulreife erworben werden und zusätzlich sind noch weitere berufsvorbereitende Bildungswege sind möglich.

Berufliches Gymnasium der dreijährigen Aufbauform

Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform umfasst drei Schuljahre und endet mit der allgemeinen Hochschulreife.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst sechs verschiedene Richtungen, die teilweise verschiedene Schwerpunkte beinhalten:

  • agrarwissenschaftliche Richtung
  • biotechnologische Richtung
  • ernährungswissenschaftliche Richtung
  • sozial- und gesundheitswissenschaftliche Richtung mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales
  • technische Richtung mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik
  • wirtschaftswissenschaftliche Richtung mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft, Finanzmanagement

 

Interessant ist auch, dass ab der 8. Klasse aus der Realschule auf ein berufliches Gymnasium gewechselt werden kann. Dies bieten in Ulm zwei berufliche Gymnasien an.

Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform

Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die in den Schwerpunkten Wirtschaft (6WG), Technik (6TG) sowie Ernährung, Soziales und Gesundheit (6ESG) angeboten wird. Sie baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.

 

Diese Form des Beruflichen Gymnasiums beginnt mit der Klasse 8. Mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 wird der mittlere Bildungsabschluss erworben.

Download
aktuelle Infobroschüre zu den Beruflichen Gymnasien
2020-11-22-Neue+Oberstufe+am+Beruflichen
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Gymnasien in Ulm
Alle Gymnasien in Ulm haben ein naturwissenschaftliches und ein sprachliches Profil. Darüber hinaus gibt es noch besondere zusätzliche Profile. Die erste Fremdsprache ist Englisch. Als zweite Fremdsprache kann Französisch oder Latein gewählt werden. Spanisch gibt es nur an manchen Gymnasien und kann nur als 3. Fremdsprache gewählt werden. Die zweite Fremdsprache ist Pflicht ab Klasse 6.

Besonderheiten:

Anna-Essinger (Sportprofil, mit Aufnahmeprüfung, Ganztagesangebot/nicht Pflicht)

 

Humboldt, Musikprofil, teilw. mit Aufnahmeprüfung, www.hgu.schule.ulm.de/

 

Kepler, Kunstprofil

Zum Besuch eines bilingualen Gymnasiums (Schubart und Scholl Gymnasien) müssen in Mathematik und Deutsch jeweils die Noten 2 erreicht werden. 

Alle Gymnasien unterrichten nach dem G8. (Abschluss in der 12. Klasse)

Das G9 ist nur möglich:
- an der Sägefeld-Schule in Wiblingen
- nach einem Wechsel an eine berufliche Schule
- nach Besuch einer Gemeinschaftsschule

Informationen zu den Ulmer Schulen und Gymnasien erhalten Sie bequem über die nachfolgenden Links. Hier können Sie sich schnell einen groben Überblick über die angebotenen Fächer/Fächerverbünde/Kurse/Leistungskurse/Fremdsprachen/ usw. verschaffen. Sehr informativ ist auch die folgende Pdf-Übersicht:

Download
Profile der Ulmer Gymnasien
Profile Ulmer Gymnasien.pdf
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Schulen mit Ganztagesangeboten:
- für alle Gemeinschaftsschulen verpflichtend
- Werkrealschulen: Sägefeld-GWRS (Wiblingen)
- Realschulen: Anna-Essinger-Realschule (Kuhberg), Elly-Heuss-Realschule (Weststadt)
- Gymnasien: Anna-Essinger-Gymnasium (Kuhberg)


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Wir bemühen uns stets um Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten und stark verkürzten Darstellungen. Für Fehler übernehmen wir jedoch keine Haftung.
                                                                                                                                                                                  Stand: 2022